¹ Gültig für Audi A3, Audi Q3, Audi A4, Audi A5, Audi A6 und Audi Q8 e-tron (Mietfahrzeuge und Werksdienstwagen) jeweils frühestens 2 Monate und spätestens 24 Monate nach Erstzulassung. Max. Gesamtfahrleistung bei Vertragsbeginn: 40.000 km. Ausgenommen sind S- und RS-Modelle. Für das Fahrzeugalter gilt als Stichtag das Datum der Gebrauchtwagenleasingbestellung. Gültig vom 15.03. – 13.05.2024 (Gebrauchtwagenleasingbestellung), späteste Ummeldung 14.07.2024. Für private und gewerbliche Einzelabnehmerinnen und Einzelabnehmer.
Ein Angebot der Audi Leasing, Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig. Bonität vorausgesetzt. Für private Einzelabnehmerinnen und Einzelabnehmer.
² Dieses Angebot ergänzt die in den Fahrzeugen enthaltene Audi Anschlussgarantie der AUDI AG, Ingolstadt, um die Dienstleistung Inspektion und Verschleiß der Audi Leasing, Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH, Braunschweig. Nur für Audi Werksdienstwagen und Audi Mietfahrzeuge mit einer Audi Anschlussgarantie bis zu einem Fahrzeugalter von 24 Monaten und 30.000 km Gesamtfahrleistung (Stichtag: Datum der Ummeldung auf den neuen Gebrauchtwagenkunden). Für private und gewerbliche Einzelabnehmer sowie ausgewählte Sonderabnehmer.
Junge Gebrauchtwagen sind ehemalige Audi Mietfahrzeuge (AMF) oder Audi Werksdienstwagen (WDW) der AUDI AG mit einem Fahrzeugalter von max. 18 Monaten nach Erstzulassung, die über das Audi Handelsnetz vertrieben werden. Ausgenommen hiervon sind händlereigene Mietfahrzeuge der Marke Audi, die in der Erstverwendung über externe Mietwagengesellschaften wie bspw. die EURO-Leasing GmbH vermietet wurden. Detaillierte Hinweise finden Sie unter https://www.audi.de/jungegebrauchtwagen.
³ Ein Angebot der Volkswagen Autoversicherung AG, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig, für private und gewerbliche Einzelkunden. Für Neu- und Gebrauchtwagen (bis 8 Jahre). In Kombination mit Leasing nur für Privatkunden erhältlich. Leistungsumfang bestehend u. a. aus Haftpflicht und Voll-/Teilkaskoversicherung mit 500,- €/150,- € Selbstbehalt sowie GAP Deckung bei finanzierten und geleasten Fahrzeugen. Der Versicherungsvertrag endet nach Ablauf des Probezeitraumes. Bitte nutzen Sie den Probezeitraum um eine Folgeversicherung abzuschließen. Weitere Informationen erhalten Sie bei uns, Ihrem Audi Partner.
Abbildung zeigt Sonderausstattungen gegen Mehrpreis. Zwischenverkauf und Irrtümer vorbehalten.
Bei den angegebenen CO₂- und Verbrauchswerten handelt es sich um die Werte, die im Rahmen der Typgenehmigung des Fahrzeugs ermittelt wurden. Diese Werte werden gerade überprüft. Wir bemühen uns, den Vorgang schnellstmöglich aufzuklären und werden die Werte, falls erforderlich, in Abstimmung mit den zuständigen Behörden korrigieren.
Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen bereits nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO₂-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird der WLTP schrittweise den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO₂-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich ab 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die NEFZ-Werte von den WLTP-Werten abgeleitet. Die zusätzliche Angabe der WLTP-Werte kann bis zu deren verpflichtender Verwendung freiwillig erfolgen. Soweit die NEFZ-Werte als Spannen angegeben werden, beziehen sie sich nicht auf ein einzelnes, individuelles Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes. Sie dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO₂-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO₂-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO₂-Emissionen und den Verbrauch neuer Personenkraftwagen entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH (www.dat.de) unentgeltlich erhältlich ist.
Zwischenverkauf, Änderungen und Irrtümer sind ausdrücklich vorbehalten. Die Beschreibungen der Fahrzeuge dienen der allgemeinen Identifizierung des Angebots und stellt keine Gewährleistung im kaufrechtlichen Sinne dar. Ausschlaggebend ist ausdrücklich die Beschreibung gemäß Kaufvertrag.
Elektro:
Die Reichweite wurde auf der Grundlage der VO 692/2008/EG ermittelt. Die Reichweite ist abhängig von der Fahrzeugkonfiguration. Der Stromverbrauch wurde auf der Grundlage der VO 692/2008/EG ermittelt. Der Stromverbrauch ist abhängig von der Fahrzeugkonfiguration.
Hybrid-Modelle:
Die Reichweite wurde auf der Grundlage der VO 692/2008/EG ermittelt. Die Reichweite ist abhängig von der Fahrzeugkonfiguration. Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Es handelt sich um die „NEFZ-CO₂-Werte“ i.S.v. Art. 2 Nr. 1 Durchführungsverordnung (EU) 2017/1153. Die Kraftstoffverbrauchswerte wurden auf Basis dieser Werte errechnet. Der Stromverbrauch wurde auf der Grundlage der VO 692/2008/EG ermittelt. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen verschiedenen Fahrzeugtypen.
Wasserstoff:
Die Reichweite wurde auf der Grundlage der VO 692/2008/EG ermittelt. Die Reichweite ist abhängig von der Fahrzeugkonfiguration. Der Stromverbrauch wurde auf der Grundlage der VO 692/2008/EG ermittelt. Die Angaben zu Wasserstoffverbrauch, Stromverbrauch und CO₂-Emissionen wurden auf der Grundlage der VO 692/2008/EG ermittelt. Der Wasserstoffverbrauch und der Stromverbrauch ist abhängig von der Fahrzeugkonfiguration.