Förderungen
für Elektroautos

csm_210311_header2_emobilio_1920x690px_V1_b77f9a9139

Elektromobilität lohnt sich:

Profitieren Sie von den Förderungen der Elektromobilität

Wer sich für ein Elektrofahrzeug entscheidet, profitiert von verschiedenen Förderungen. Diese sollen den Absatz der Elektrofahrzeuge mit Hinblick auf die steigenden Anforderungen an den Klimaschutz und die Luftreinhaltung erhöhen.

Der Umweltbonus

Um den Absatz von Elektrofahrzeugen zu fördern, setzt die Bundesregierung auf die Hilfe eines Umweltbonus. Die Kaufprämie wird zur Hälfte von der Regierung und zur anderen Hälfte von den Automobilherstellern finanziert. Der Beitrag steht allen Besitzern von Elektrofahrzeugen, aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen und Wasserstoff-/Brennstoffzellenfahrzeugen zur Verfügung. Antragsberechtigt sind dabei Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen und Körperschaften und Vereine. Hier können Sie den Antrag stellen: https://www.bafa.de/DE/Home/home_node.html

Die Voraussetzungen:

  • Der Erwerb und die Zulassung des Elektroautos muss ab dem 18. Mai 2016 erfolgt sein. Die Zulassung auf den Antragsteller muss mindestens 6 Monate betragen.
  • Das Fahrzeug muss auf der Liste förderfähiger Elektrofahrzeuge des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA-Liste) stehen.
  • Die Förderung bezieht sich auf den Kauf, Finanzierung oder Leasing der Fahrzeuge mit einem Basislistenpreis von maximal 60.000 Euro.
Icons-2_umweltbonus-01_544x320

Geplante Neuregelung des Umweltbonus zum 1.1.2023

Seit dem 01.01.2022 ist die neue Förderrichtlinie für Elektrofahrzeuge angepasst worden und gilt bis Ende des Jahres. Bei einem Kauf von einem elektrisch betriebenen Fahrzeug erhalten Autofahrer weiterhin bis zu 9.000 Euro Förderung. Plug-in-Hybride werden mit maximal 6.750 Euro bezuschusst. Hier müssen Plug-in-Hybrid-Modelle ab Jahresanfang jedoch eine elektrische Mindestreichweite von 60 Kilometern aufweisen, um eine Förderung zu erhalten. Bislang lag die Reichweite bei 40 Kilometern. Ab 2023 soll dann das neue Förderdesign greifen. 

Ab dem 1. Januar 2023 soll sich die Förderung für elektrische Fahrzeuge nur noch auf Kraftfahrzeuge konzentrieren, die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben. Konkret wird der Kauf von reinen Elektroautos (batterie- oder brennstoffzellenbetrieben) ab Januar 2023 je nach Kaufpreis, mit 3.000 bis 4.500 Euro bezuschusst. Ab dem 1.9.2023 wird der Kreis der Antragsberechtigten zudem auf Privatpersonen begrenzt. Für E-Autos über 45.000 EUR Nettolistenpreis entfällt der Umweltbonus ab dem 1. Januar 2024 vollständig. Die Förderung für Plugin-Hybride läuft Ende 2022 aus.

Icons-2_dienstwagenbesteuerung-02_544x320

Die Dienstwagenbesteuerung

Bei der Dienstwagenbesteuerung von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor können Sie zwischen einem Fahrtenbuch oder der 1-Prozent-Regelung wählen. Fahren Sie allerdings ein Elektro- oder Hybridauto als Dienstwagen, sparen Sie bei einem gleichen Bruttolistenpreis Steuern. Dafür sorgt die Reduzierung des üblichen Prozentsatzes von 1 Prozent auf nur noch 0,25 Prozent. Diese Reglung gilt seit 2022 nur für reine Elektrofahrzeuge, die keine Kohlenstoffdioxidemission je gefahrenen Kilometer ausstoßen, extern aufladbar sind und einen Bruttolistenpreis von 60.000 Euro nicht überstreiten.

Erfüllt ein Elektrofahrzeug nicht die vorstehenden Voraussetzungen oder handelt es sich um ein extern aufladbares Elektro-Hybridfahrzeug, gilt die 0,5-Prozent-Regelung. Dabei darf das Fahrzeug bei Anschaffung nach dem 31. Dezember 2021 eine Kohlenstoffdioxidemission von höchstens 50 Gramm je gefahrenen Kilometer haben.  Und muss mindestens 60 Kilometer rein elektrisch zurücklegen können.

Sparen Sie bei der Kfz-Steuer

Auch bei der Kfz-Steuer lässt sich mit einem Elektroauto Geld sparen, denn E-Fahrzeuge sind für eine definierte Zeit von der Kfz-Steuer befreit. Anschließend reduziert sich die zu zahlende Kfz-Steuer um 50 Prozent. Steuerbegünstigt sind allerdings nur reine Elektrofahrzeuge; Hybridelektrofahrzeuge sind von den Vorteilen ausgeschlossen.

E-Autos bleiben auch weiterhin von der Kfz-Steuer befreit. Das gilt auch für zwischen 2020 und 2025 erstmals zugelassene Elektro-Pkw. Bis spätestens 31. Dezember 2030 zahlen Sie für Ihr Elektroauto somit keine Steuern. Sind die Zahlungen wieder fällig, ist die anfallende Kfz-Steuer immer noch deutlich günstiger als bei Fahrzeugen mit CO2-Emissionen, da weder Motorart noch Hubraum die Kfz-Steuer teurer machen. Auch die Erstzulassung bleibt bei der Berechnung unbeachtet. Die Höhe der Kfz-Steuer hängt also alleine von dem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) des Elektrofahrzeugs ab. 

Icons-2_e_kennzeichen-03_544x320
csm_210311_kreisdiagramm_Neue_Mobilität_544x320

Digitale E-Mobility Kaufberatung mit e-mobilio

Sie wollen eine unkomplizierte und kostenlose E-Mobility Kaufberatung? Mit unserer digitalen Kaufberatung von unserem Partner e-mobilio finden Sie genau das E-Mobility Paket, das zu Ihnen passt.

Die digitale Kaufberatung umfasst alle Aspekte der Elektromobilität. Sie suchen ein E-Auto, was Ihren Wünschen und Bedürfnissen entspricht? Und am besten direkt die passende Ladestation für zu Hause? In wenigen Schritten bekommen Sie eine vollumfängliche Unterstützung bei der Zusammenstellung Ihres individuellen E-Mobility-Pakets. Zusätzlich hilft sie Ihnen bei der Auswahl des richtigen Ladetarifs an öffentlichen Ladestationen und bei der der Beantragung der entsprechenden Fördermittel.

Jetzt direkt anfragen

per E-Mail

* Pflichtfelder